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Solarstrom für Unternehmen

Sie möchten Ihr Unternehmen (KMU) zukunftsorientiert, kosteneffizient und nachhaltig gestalten? GTS Solar öffnet die Tür zur Photovoltaik für Sie! Durch die Umstellung auf Solarstrom können Sie Ihren Betrieb umweltfreundlicher gestalten, Betriebskosten deutlich senken und sogar von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Mit uns wird der Übergang zu Photovoltaik kinderleicht. Machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer profitableren, grüneren Zukunft mit GTS Solar!

Warum Photovoltaik für KMUs? Optimieren Sie Ihr Geschäft mit Solarstrom

Solarstrom ist mehr als nur eine umweltfreundliche und unversiegbare Energiequelle – es ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Photovoltaik ermöglicht es Ihnen, Ihren eigenen Strom zu erzeugen, wodurch Sie Ihre Energiekosten erheblich senken können. Aber das ist noch nicht alles: Mit einer Photovoltaik-Anlage demonstrieren Sie Ihr Engagement für Nachhaltigkeit und tragen zu einer besseren und nachhaltigeren Zukunft bei. Und dank GTS Solar war der Übergang noch nie so einfach.

Achtung: Die Strompreisbremse läuft bereits im Mai 2024 aus!

Mit der Strompreisbremse wird derzeit der Strompreis auch für KMU auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, wenn diese weniger als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen. Der niedrigere Preis gilt jedoch für den Basisbedarf von 80 Prozent des Jahresverbrauchs 2022.

Die bevorstehende Aussetzung der Strompreisbremse ab Mai 2024 steht für einen bedeutenden Umschwung in der Energiepolitik, der direkte und spürbare Konsequenzen für Ihr Geschäftsbudget mit sich bringen wird. Die Strompreise werden dann unmittelbar um mindestens 20% ansteigen – eine erhebliche Strompreiserhöhung, die Ihre Betriebskosten erheblich in die Höhe treiben kann.

Es ist an der Zeit, strategisch zu planen und in Ihre Geschäftszukunft zu investieren. Jede Verzögerung könnte letztendlich teurer sein, als Sie denken. Durch eine frühzeitige Investition in erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Energiespeichersysteme, können Sie sich gegen aktuell zu hohen Strompreis und erst recht gegen bevorstehenden Preisanstieg im Mai 2024 absichern. Es geht hierbei nicht nur um einen finanziellen Aspekt, sondern auch um den CO2-Fußabdruck und um die damit verbundene Außenwirkung Ihres Unternehmens.

Die aktuelle Situation bietet Ihnen die Chance, proaktiv und verantwortungsbewusst zu agieren. Seien Sie nicht das Unternehmen, das auf den unvermeidlichen Preisanstieg wartet und dann die erhöhten Kosten trägt. Seien Sie das Unternehmen, das vorausschauend handelt und so die Kontrolle über seine Energiekosten behält. Lassen Sie diese Gelegenheit nicht ungenutzt, den Strompreisen immer einen Schritt voraus zu sein und zugleich aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Die Zeit drängt – der Moment zum Handeln ist jetzt.

Steigern Sie Ihre Rentabilität und reduzieren Sie Ihre Steuerlast durch Photovoltaik-Investitionen

Ja, Sie haben richtig gelesen: Eine Investition in Photovoltaik kann Ihnen erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Bei einer Investition in eine PV-Anlage ist die Vorsteuer von 19% lediglich ein durchlaufender Posten in Ihrer Buchhaltung und somit kein Kostenfaktor. Dank der enormen steuerlichen Vorteile und den außergewöhnlichen Abschreibungsmöglichkeiten eines Solar-Invests in eine Photovoltaik-Anlage ab einer Leistung von 30 kWp, können Sie als Freiberufler, Einzelunternehmer oder als Kapitalgesellschaft nicht nur die betrieblichen Steuern, sondern auch Ihr zu versteuerndes Einkommen stark reduzieren.

Investitionsabzugsbetrag (IAB): Steuerersparnis auf den Punkt gebracht

Vorteile des Investitionsabzugsbetrags (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine hervorragende Möglichkeit, die steuerliche Belastung erheblich zu verringern. Er ermöglicht es Unternehmen, einen Großteil der Anschaffungskosten von Photovoltaik-Anlagen sofort als Betriebsausgabe abzusetzen, anstatt sie über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben. Dies verbessert Ihre Liquidität und senkt Ihre Steuerlast. Unternehmen aller Art, von GmbHs und AGs bis hin zu Einzelunternehmern und Freiberuflern, können von diesem Abzugsbetrag profitieren, sofern die Anlage zu mindestens 90% zu betrieblichen Zwecken genutzt wird.

Sie können Ihr Geld in eine lohnende Investition stecken, anstatt es als Steuer an das Finanzamt abzuführen. Zudem können Sie durch die Investition in eine Photovoltaik-Anlage hohe Gewinne aus den Stromerträgen – die sogenannten Sonnen-Rendite – erzielen.

Steuern reduzieren und Liquidität verbessern

Der IAB bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr vor der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage Ihre Steuerlast erheblich zu senken und Ihre Liquidität im Bilanzierungsjahr zu verbessern. Sie können einen Investitionsabzugsbetrag für bis zu 50% der investierten Summe bilden, begrenzt auf 200.000€ pro Investition. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre Steuerlast im Jahr der Bilanzierung erheblich zu verringern und die Steuerlast strategisch in Jahre mit geringerer Steuerlast zu verschieben.

Abschreibungsmöglichkeiten nutzen

Im Vergleich zu Immobilieninvestitionen, bei denen Sie lediglich 2% – 2,5% des Anschaffungspreises pro Jahr steuerlich geltend machen können, ermöglicht Ihnen der IAB in Kombination mit Sonderabschreibungen, Photovoltaik-Anlagen bis zu 62% in einem Kalenderjahr abzuschreiben. Das reduziert die Gewerbesteuer bzw. das zu versteuernde Einkommen auf unter 0€ und bietet Ihnen – je nach Gestaltung Ihrer gewerblichen Tätigkeit –die Möglichkeit, beispielsweise eine Abfindung steuerfrei zu erhalten.

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Steigern Sie Ihre Einnahmen mit Sonnen-Rendite

Neben den steuerlichen Vorteilen bietet Ihnen eine Photovoltaik-Anlage die Möglichkeit, während der Amortisationszeit von 8 bis 12 Jahren monatlich einen hohen Gewinnüberschuss zu erzielen. Nach der vollständigen Amortisation profitieren Sie von einer hohen Sonnen-Rendite für mindestens weitere 20 Jahre.

Gewerbetreibende im Nebenerwerb aufgepasst! Abfindungen steuerfrei erhalten

Wenn Sie in Ihrem Hauptberuf eine Abfindung erhalten und gleichzeitig nebenberuflich selbstständig tätig sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Abfindung steuerfrei erhalten können. In solchen Fällen kann eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage von großem Vorteil sein. Durch den hohen Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibungen können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich senken, und Ihre Abfindung könnte unter Umständen vollständig steuerfrei sein.

Investieren Sie jetzt in Solarenergie!

Die Investition in Photovoltaik-Anlagen bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen. Neben der umweltfreundlichen Stromerzeugung können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren, Ihre Liquidität verbessern und nach der Amortisationszeit eine attraktive Sonnen-Rendite einstreichen. Darüber hinaus können Sie in bestimmten Situationen von der Möglichkeit profitieren, Abfindungen steuerfrei zu erhalten. Allerdings ist die steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen ein komplexes Thema und erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung von Solarenergie in Ihr Unternehmen.

Unser Online-Konfigurator bietet Ihnen die Möglichkeit, die Unterstützung unserer Experten im Bereich Steueroptimierungen als Option zu wählen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen in die emissionsfreie, nachhaltige Energiezukunft führen!

FAQ

zu Smart-FAQ

Mit Photovoltaik können Sie Ihre Betriebskosten erheblich senken, indem Sie Ihren eigenen Strom erzeugen. Zudem demonstrieren Sie Ihr Engagement für Nachhaltigkeit und tragen zu einer besser und nachhaltigeren Zukunft bei. Darüber hinaus gibt es steuerliche Vorteile – wie z. B. die Abschreibungsmöglichkeiten – die zu enormen Steuerersparnissen führen können.

Die Aussetzung der Strompreisbremse ab Mai 2024 wird voraussichtlich zu einem sprunghaften Anstieg der Strompreise führen, was Ihre Betriebskosten erhöhen wird. Durch Investitionen in erneuerbare Energien wie Photovoltaik können Sie sich effektiv gegen diese bevorstehenden Preisanstiege absichern.

Investition in eine Photovoltaik-Anlage ermöglicht es Ihnen, sowohl Ihre betrieblichen Steuern als auch Ihr zu versteuerndes Einkommen stark zu reduzieren. Die Vorsteuer von 19% ist lediglich ein durchlaufender Posten in Ihrer Buchhaltung und somit kein Kostenfaktor.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die in bestimmte Anlagegüter investieren. Durch den IAB können Sie als Unternehmer Ihre Steuerlast verringern und Ihre Liquidität verbessern.

In Deutschland können Unternehmen vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) profitieren. Dies gilt sowohl für juristische Personen wie GmbHs oder AGs als auch für natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind. Die Investition muss mindestens zu 90% zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

Der IAB ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerlast erheblich zu senken und Ihre Liquidität im Jahr der Anschaffung zu verbessern. Sie können einen Investitionsabzugsbetrag für bis zu 50 % der investierten Summe bilden. Das Gesetz beschränkt den IAB auf bis zu 400.000 € pro Investition, was bedeutet, dass der Höchstbetrag des IAB auf 200.000 € begrenzt ist.

Neben den Steuervorteilen erwirtschaftet die PV-Anlage bei einer Finanzierung jeden Monat voraussichtlich einen hohen Gewinn-Überschuss. Nachdem die PV-Anlage sich vollständig amortisiert hat, profitieren Sie von einer hohen Sonnen-Rendite über eine weitere Laufzeit von mindestens 20 Jahren.

Eine Möglichkeit, Ihre Abfindung steuerfrei zu erhalten, besteht darin, Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne die Abfindung drastisch zu reduzieren oder sogar einen Verlust im Jahr der Auszahlung der Abfindung zu erzielen. Mit dem Investment in eine PV-Anlage, das Sie steuerlich geltend machen können, können Sie Ihre Abfindung steuerfrei erhalten und gleichzeitig hohe Gewinne aus der Investition selbst erzielen.

Durch Investitionen in eine PV-Anlage können Sie 62% der Gesamtinvestition im Anschaffungsjahr steuerlich geltend machen. Sie bezahlen die Photovoltaikanlage mit dem Geld, was sonst dem Finanzamt als Steuer abgeführt werden würde. Nachdem sich die PV-Anlage durch die Einnahmen abgezahlt hat, erwirtschaftet diese weitere 20-30 Jahre lang hohe und sichere Einnahmen für Sie.

Ja, es ist durchaus möglich, 100% Ihrer Abfindung steuerfrei zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht, indem Sie Ihre zu versteuernden Einkünfte drastisch reduzieren oder sogar einen Verlust im Jahr der Auszahlung der Abfindung erzielen. Eine effektive Möglichkeit dazu bietet der Erwerb einer Photovoltaik-Anlage.

Im Fall einer beispielhaften Abfindung von 100.000€ und einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 75.000€ in 2023 für ein verheiratetes Ehepaar ohne Kinder, kann folgendes Rechenbeispiel dienen:

  • Steuerzahlung ohne Berücksichtigung der Abfindung beträgt 16.315€ (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
  • Bei Hinzurechnung von 1/5 der Abfindung (20.000€) erhöht sich das zu versteuernde Einkommen auf 95.000€. Die Steuerzahlung steigt auf 24.067€. Die Steuerzahlung auf 1/5 der Abfindung beträgt somit 7.752€.
  • Durch die Fünftel-Regelung ergibt sich eine gesamte Steuerzahlung auf die Abfindung von 38.760€ (5 x 7.752€).
  • Durch eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage in Höhe von 155.000€ kann das zu versteuernde Einkommen durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) um 77.500€ (50% von 155.000€) reduziert werden.
  • Das neue zu versteuernde Einkommen in 2023 ohne Abfindung beträgt nun -2.500€ (75.000€ – 77.500€).
  • Die neue Bemessungsgrundlage für die Abfindung von 100.000€ nach Abzug von 2.500€ beträgt 97.500€. Ein Fünftel dieser 97.500€ ergibt 19.500€. Diese 19.500€ werden zum negativen zu versteuernden Einkommen von -2.500€ addiert, was ein neues zu versteuerndes Einkommen von 17.000€ ergibt. Der Steuerbetrag auf diese 17.000€ beträgt 1.888€.
  • Die Steuerzahlung auf ein Fünftel der Abfindung beträgt somit 1.888€ statt 7.752€. Durch die Fünftel-Regelung ergibt sich eine gesamte Steuerzahlung auf die Abfindung von 9.440€ (5 x 1.888€) statt 38.760€.

Eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren zu versteuernden Betrag durch Ausgaben oder Investitionen, die steuerlich geltend gemacht werden können, zu senken. Ein großer Vorteil der Photovoltaik-Anlage ist, dass Sie 62% der Gesamtinvestition im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen können. Das bedeutet, Sie können Ihr Geld in eine lohnende Investition stecken, anstatt es als Steuer an das Finanzamt abzuführen. Zudem können Sie durch die Investition in eine Photovoltaik-Anlage hohe Gewinne aus den Stromerträgen erzielen.

Ja, Sie können die Investition in die Photovoltaik-Anlage finanzieren. Die PV-Anlage zahlt sich durch die monatlichen Einnahmen mit einem Gewinnüberschuss selbst ab und erwirtschaftet nach der vollständigen Amortisation weitere 20-30 Jahre lang hohe und sichere Einnahmen für Sie.