Die Effizienz einer Photovoltaikanlage ist direkt abhängig von einer sorgfältigen Planung. Nur wenn die Solaranlage optimal an die Umweltbedingungen, die zur Verfügung stehende Dachfläche und an Ihren ganz individuellen Bedarf angepasst ist, lassen sich die ökonomischen und ökologischen Vorteile auch wirklich ausnutzen. Von der individuellen Konzeptionierung der Solarmodule und Batteriespeicher bis hin zur Optimierung Ihrer Anlage für den Einsatz mit Wärmepumpen, dezentralen Lüftungsanlagen oder Wallboxen: GTS-SOLAR ist für Sie im Einsatz, wenn es um die Individual-Planung Ihrer PV-Anlage geht. Hier erfahren Sie alles über Steuern, Förderungen und Finanzierung rund um die Planung Ihrer PV-Anlage! Aus ökologischer Sicht ist jede Solaranlage ein Gewinn – selbst bei kleinstem Ertrag. Denn im Gegensatz zu endlichen, fossilen Energieträgern ist die Kraft der Sonne eine unerschöpfliche Energiequelle – die zusätzlich noch ohne CO2-Emissionen auskommt. Strom mit Photovoltaik zu erzeugen, ist dann besonders lohnenswert, wenn der Ertrag durch optimale Bedingungen maximiert werden kann. Entscheidend für die Effizienz einer solchen Anlage ist die Berücksichtigung der Ausrichtung und Neigung des Daches. Ein Süddach ohne Verschattung ist ideal für Standard-Module. Hier kann man die Sonneneinstrahlung optimal nutzen und somit den Ertrag steigern. Aber auch für Zonen, die einer Verschattungsquelle ausgesetzt sind, bieten wir perfekte Lösungen. Zudem erhöht ein hoher Eigenverbrauch des erzeugten Stroms die Wirtschaftlichkeit der Anlage signifikant. Je mehr Strom direkt vor Ort verbraucht wird, desto geringer sind die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen und die Amortisationszeit der Investition. Selbstgenutzter Solarstrom eignet sich bestens für den Betrieb einer Wärmepumpe, für effiziente dezentrale Lüftungsanlagen oder Wallboxen zum Aufladen von Elektroautos. Mit einem zusätzlich in Ihre PV-Anlage integrierten Stromspeicher lässt sich der den Tag über gewonnene Strom auch nach Sonnenuntergang verwenden. Deutliche Steuererleichterungen für PV-Anlagen bis zu 30 kWp ab 2023! Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes im Jahr 2022 traten umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Solaranlagen in Kraft. Rückwirkend zum 01.01.2022 werden kleinere Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt. Steuerfrei gestellt werden Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien – und das völlig unabhängig von der Verwendung des erzeugten Solarstroms. Photovoltaikanlagen, die sich auf Mehrfamilienhäusern oder Immobilien mit Mischnutzung befinden (bei überwiegender Nutzung zu Wohnzwecken), sind bis zu einer Größe von 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei gestellt. Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für einzelne als auch mehrere Anlagen pro Immobilie bis zu einer Gesamtleistung von maximal 100 kW. Bei der Anwendung des Nullsteuersatzes muss zwischen wesentlichen und nicht-wesentlichen Komponenten der PV-Anlage unterschieden werden. Zu den wesentlichen Komponenten mit der Anwendung des Nullsteuersatzes zählen neben den PV-Modulen inkl. Verkabelung und Steckersystem, der Montageunterkonstruktion für PV-Module, dem Wechselrichter, dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) auch das Energiemanagement-System. Auch die (nachträgliche) Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile, sowie deren Installation unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Weiterhin ist der Nullsteuersatz – so der BMF – bei Nebenleistungen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage im Rahmen einer „Paketlösung“ anzuwenden bei: Übernahme der Anmeldung in das Marktstammdatenregister Bereitstellung von Software zur Steuerung und Überwachung der Anlage Lieferung und der Anschluss des Wechselrichters oder des Zweirichtungszählers Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose) Funk-Rundsteuerungsempfänger Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen Herstellung des AC-Anschlusses Bereitstellung von Gerüsten Erneuerung des Zählerschranks, wenn diese vom Netzbetreiber verlangt wird bzw. aufgrund technischer Normen für den Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlich ist Keine wesentlichen Komponenten sind Zubehör, wie z. B. Schrauben, Nägel und Kabel, auch wenn diese für die Installation der Anlage notwendig sind. Ebenso wenig gehören Stromverbraucher für den neu erzeugten Strom (z. B. Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe, Wasserstoffspeicher) zu den wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage. Nutzen Sie Ckeckliste der Wirtschaftlichkeitsberechnung und konfigurieren Sie heute noch online Ihre PV-Anlage! Beim Kauf einer PV-Anlage und dazugehörigem Stromspeicher mit einer Leistung über 30 kWp können Sie sich die Vorsteuer von 19 % durch das Finanzamt über die Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen. Für die Berücksichtigung des Stromspeichers in der Rückerstattung ist jedoch der Kauf und die Installation in Kombination mit Ihrer neuen PV-Anlage erforderlich. Die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom in das öffentliche Netz gilt aus umsatzsteuerlicher Sicht als unternehmerische Tätigkeit und unterliegt dadurch der Regelbesteuerung. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus der Einspeisevergütung und dem selbstverbrauchten Solarstrom aus dem Betrieb Ihrer PV-Anlage im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen. Durch die jährliche Abschreibung der PV-Anlage sowie anfallende Betriebs- und Finanzierungskosten können jedoch Steuerminderungen erreicht werden, wodurch Sie gegebenenfalls keine oder nur eine geringe Einkommensteuer für Ihre Einnahmen aus dem verkauften und selbstgenutzten Solarstrom zahlen müssen. Alternativ können Sie – abhängig von der Größe Ihrer PV-Anlage und der selbstproduzierten Strommenge – die Kleinunternehmerregelung wählen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Hierbei müssen Sie allerdings auf die Erstattung der Vorsteuer verzichten. Die Bundesländer unterstützen die Energiewende mit zahlreichen regionalen Förderprogrammen – und auch einzelne Kommunen und Kreise beteiligen sich mit Zuschüssen an Ihrer geplanten PV-Anlage. Eine Überprüfung der regionalen Fördermöglichkeiten kann sich durchaus lohnen. Übrigens: Nicht nur PV-Anlagen werden staatlich gefördert, sondern auch Batteriespeicher und Beratungsleistungen! Eine schnelle und einfache Übersicht zu den in Ihrem Bundesland möglichen Förderungen und Zuschüssen finden Sie in der Förderdatenbank der BAFA. Wirtschaftlich hochinteressant ist auch die Kombination der regionalen Förderprogramme mit den zinsgünstigen Förderkrediten für Solaranlagen und Batteriespeicher der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das sogenannte Förderprogramm 270 der KfW kann über Ihre Hausbank beantragt werden und inkludiert auch die Kosten für die Planung, Projektierung und Installation Ihrer PV-Anlage. Neben der KfW lassen sich Kredite für die Finanzierung Ihrer neuen PV-Anlage auch bei Banken beantragen, die sich auf die Finanzierung von Photovoltaik-Projekten spezialisiert haben. Bei diesen Banken variieren die Kreditlaufzeiten zwischen 2 und 15 Jahren, die Zinsbindung liegt zwischen 5 und 10 Jahren. In diesem Zusammenhang benennen wir unter anderem folgende Kredit-Institute: Die SWK-Bank gewährt Kreditbeträge zwischen 2.500 und 100.000 Euro mit einer wählbaren Darlehenslaufzeit zwischen 2 und 10 Jahren. Die UmweltBank gewährt Darlehenssummen zwischen 10.000 und 100.000 Euro, abhängig von der Größe der geplanten PV-Anlage inklusive Batteriespeicher. Der Kredit kann mit Laufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren zurückgezahlt werden. Die Ethikbank bietet Darlehen zwischen 10.000 und 50.000 Euro mit Vertragslaufzeiten zwischen 1 und 12 Jahren. Sehr interessant: Der Sollzins ist bei der EthikBank generell nicht bonitätsabhängig und gültig für die gesamte Laufzeit des Kredites. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre optimale PV-Anlage! Wir von GTS-SOLAR bieten innerhalb der Individualplanung der PV-Anlage eine professionelle Umwelt- und Kosteneinsparungsschätzung. Entdecken Sie zusätzlich die Vorteile unserer smarten Bausteine, mit denen Sie eine maßgeschneiderte Anlage, sowie die Möglichkeit der Konfiguration & Installation, um ein effizientes und individuell angepasstes Gesamtergebnis zu erzielen. Jetzt bei GTS-SOLAR Ihre neue Photovoltaikanlage kaufen! Photovoltaik planen – so gehts
Die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Planung Ihrer PV-Anlage beachten sollten
Prüfen Sie das wirtschaftliche Potenzial der auf Ihre individuelle Bedürfnisse konfigurierten PV-Anlage! Nutzen Sie hierfür unseren Online-Konfigurator.
Photovoltaik planen – Ab wann lohnt sich eine PV-Anlage?
Wichtiger ökonomischer Aspekt: Eine PV-Anlage sorgt immer für eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie
Heiße Herbst-Wochen 2024
10% Nachlass auf alle PV-Anlagen-Komponenten und Installationskosten bei einer verbindlichen Bestellung einer PV-Anlage
bis zum 15.11.2024! Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes
Vorsteuerabzug und Regelbesteuerung bei PV-Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp
Interessante Förderprogramme für Ihre neue PV-Anlage
BAFA-Förderung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Spezialisierte Banken für Kredite rund um Ihre neue PV-Anlage
SWK-Bank, Ökokredit
UmweltBank, Umwelt Wunschkredit
Ethikbank, ÖkoKredit
Gerne unterstützt GTS-SOLAR Sie bei der Beantragung von Krediten und Fördermitteln mit unterschriftsreifen Formularen. Wählen Sie bitte unsere entsprechenden Leistungen direkt in unserem Online-Konfigurator für Ihre PV-Anlage aus!