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Mehrwertsteuer entfällt bei Anlagen unter 30 kWp

Warum Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2024 steuerlich besonders attraktiv sind

Das Jahr 2023 bringt viele interessante steuerliche Vorteile für Photovoltaik-Anlagen mit sich. Dank der neuen Regelungen, die ab diesem Jahr in Kraft getreten sind, können Sie nicht nur Geld sparen, sondern auch ganz aktiv die Energiewende unterstützen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten steuerlichen Aspekte vor, die ab 2023 für Photovoltaik-Anlagen gelten. Machen Sie das Beste aus Ihrem Solarstrom und genießen Sie die finanziellen Vorteile, die die steuerlichen Änderungen bieten.

Steuerliche Änderungen bei Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Umsatzsteuer – Sparen Sie jetzt die 19% MWST!

Eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen, die im Jahr 2023 in Kraft treten, betrifft die Umsatzsteuer. Seit Anfang des Jahres fällt für bestimmte Photovoltaik-Anlagen der Null-Steuersatz, d.h. keine Umsatzsteuer mehr, an. Ihnen bleibt die Zahlung von 19% MWST erspart. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die die Kriterien für die Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Kauf erfüllen. Zudem müssen Unternehmer, deren unternehmerischer Umsatz insgesamt so hoch ist, dass die Kleinunternehmer-Regel für sie nicht anwendbar ist, keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch abführen.

Mehrwertsteuer entfällt bei Anlagen unter 30 kWp

Einkommensteuer

Auch bei der Einkommensteuer gibt es gute Nachrichten für Photovoltaik-Anlagen-Besitzer. Seit dem 1. Januar 2023 sind kleine Photovoltaik-Anlagen (unter 30 kWp) grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt sowohl für den Verkauf von Solarstrom als auch für die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung. Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu kommen, muss lediglich eine von zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Die PV-Anlage leistet maximal 30 kWp und ist auf oder an einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude oder einem Gebäude, das keinen Wohnzwecken dient, installiert.

Die PV-Anlage ist auf oder an einem Mehrfamilienhaus oder einem „sonstigen Gebäude“ mit Gewerbeflächen installiert, wobei die Anlage maximal 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit leisten darf.

Solange die Gesamtleistung der auf eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft angemeldeten PV-Anlagen 100 kWp nicht überschreitet, gilt die Steuerbefreiung.

Die finanziellen Vorteile einer Null-Steuersatz PV-Anlage

Kosteneinsparungen bei der Umsatzsteuer

Durch die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer können Sie erhebliche Kosteneinsparungen erzielen. Indem keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch mehr anfällt, können Sie den Solarstrom, den Sie selbst produzieren und verbrauchen, ohne zusätzliche Steuerbelastung nutzen.

Vereinfachung der Einkommensteuererklärung

Eine weitere finanzielle Erleichterung ist die Vereinfachung der Einkommensteuererklärung. Wenn Ihre PV-Anlage von der Einkommensteuer befreit ist, müssen Sie ab dem Steuerjahr 2022 keine Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) mehr abgeben. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch mögliche Kosten für einen Steuerberater.

Keine steuerlichen Nachteile bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage in 2024

Wenn Sie im Jahr 2024 eine PV-Anlage in Betrieb nehmen und die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, entstehen Ihnen keine steuerlichen Nachteile. Zwar sind keine Abschreibung und keine Sonderabschreibung der Anschaffungskosten für eine von der Einkommensteuer befreite PV-Anlage mehr möglich, jedoch profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen durch die Befreiung der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer auf den erzeugten Strom.

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3 Gründe, warum 2024 der perfekte Zeitpunkt ist, um in eine Photovoltaik-Anlage zu investieren

Grund 1: Umweltfreundliche Energiegewinnung
Investieren Sie in eine Null-Steuersatz Solaranlage, leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und der Energiewende. Solarstrom ist eine saubere und erneuerbare Energiequelle, die nicht nur den CO2-Ausstoß reduziert, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert.

Grund 2: Langfristige Kosteneinsparungen
Durch den Eigenverbrauch des Solarstroms können Sie Ihre Stromkosten erheblich senken. In Kombination mit den steuerlichen Vorteilen, die die neuen Regelungen im Jahr 2023 bieten, ist eine Photovoltaik-Anlage eine langfristig überaus rentable Investition.

Grund 3: Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
Mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage sind Sie unabhängiger von den stetig steigenden Strompreisen und können so Ihre zukünftigen Energiekosten besser kalkulieren. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise bietet dies zusätzliche Sicherheit. Achtung: Die aktuelle Subventionierung der Strompreise mit einer Deckelung auf 40 Cent pro kWh entfällt bereits im April 2024! Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den zu erwartenden Preissprüngen im kommenden Jahr und [konfigurieren Sie noch heute] Ihre maßgeschneiderte Null-Steuersatz PV-Anlage!

Die steuerlichen Vorteile von Photovoltaik-Anlagen kurz zusammengefasst:

Befreiung von 19% MWST für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.

Befreiung von der Einkommensteuer für kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.

Vereinfachung der Einkommensteuererklärung durch Wegfall der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR).

Umweltfreundliche und kosteneffiziente Energiegewinnung.

Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile von Photovoltaik-Anlagen in 2024

2023 ist der ideale Zeitpunkt, um in eine Photovoltaik-Anlage zu investieren und von den vielen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer auf den erzeugten Strom, der Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und der langfristigen Kosteneinsparungen ist eine Photovoltaik-Anlage eine äußerst attraktive Investition.

Zusätzlich leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende, indem Sie saubere und erneuerbare Energie nutzen. Die Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen bietet zusätzliche Sicherheit und ermöglicht Ihnen eine bessere Planung Ihrer zukünftigen Energiekosten. Das Beste daran: Aktuell entfällt auch der 19% Mehrwertsteuersatz auf viele Solaranlagen – eine Investition in PV-Anlagen war nie günstiger!

Sind Sie an den steuerlichen Vorteilen von Photovoltaik-Anlagen interessiert und möchten herausfinden, wie Sie mit einer maßgeschneiderten Lösung von GTS Solar Steuern sparen können? Nutzen Sie jetzt unseren smarten [Online-Konfigurator] für die Planung und Realisierung Ihrer individuellen Photovoltaik-Anlage und profitieren Sie von den zahlreichen steuerlichen Vorteilen einer Null Steuersatz Solaranlage!

Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen – Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für eine PV-Anlage ist

Die Unabhängigkeit von den galoppierenden Strompreisen ist ein entscheidender Faktor, den Sie bei der Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage unbedingt berücksichtigen sollten. Die aktuellen Strompreise liegen bei etwa 0,48 €/kWh – Tendenz steigend. Die hohen Strompreise werden derzeit noch durch den Staat auf 0,40 €/kWh gedeckelt (Strompreisdeckel). Allerdings endet diese Subventionsmöglichkeit jedoch bereit im April 2024

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Die hohen Energiekosten belasten bereits schon heute viele Familien und können – insbesondere in Kombination mit Wärmeversorgungskosten – nahezu die Höhe einer Kaltmiete erreichen.

Langfristig gesehen wird es ohne eigene PV-Anlage auf dem Dach zu erheblichen finanziellen Belastungen durch hohe Energiekosten kommen, die die Kosten einer PV-Anlagen-Finanzierung bei weitem übersteigen. Angesichts der aktuellen Investitionsmöglichkeiten – Entfall der 19% Mehrwertsteuer und zinsreduzierte KfW-Darlehen – ist es einfach unvernünftig, auf eine Photovoltaik-Anlage zu verzichten!

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um in eine unabhängige, umweltfreundliche und kosteneffiziente Energieversorgung zu investieren.

GTS Solar – Ihr Partner für maßgeschneiderte Photovoltaik-Lösungen

Als erfahrener Anbieter von Photovoltaik-Lösungen unterstützt GTS Solar Sie dabei, das Potenzial der Solarenergie optimal zu nutzen und von den attraktiven steuerlichen Vorteilen im Jahr 2023 zu profitieren. Unser Team aus Experten steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite – von der Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer individuellen Photovoltaik-Anlage.

Mit GTS Solar entscheiden Sie sich für einen Partner, der Ihnen eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen bietet, um das Beste aus Ihrer Investition in Photovoltaik herauszuholen.

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FAQs

zu Smart-FAQ

Die steuerlichen Vorteile gelten grundsätzlich sowohl für private als auch für gewerbliche Photovoltaik-Anlagenbesitzer. Allerdings können bestimmte Regelungen, wie die Befreiung von der Umsatzsteuer, je nach Umsatz und Art der Anlage variieren. Es ist ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die bestmöglichen steuerlichen Vorteile für Ihre spezielle Situation zu erhalten.

Ob Ihre Photovoltaik-Anlage von der Umsatzsteuer befreit ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe der Anlage und Ihrem unternehmerischen Umsatz. Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen.

Ja, es gibt zusätzliche finanzielle Förderungen und Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen von staatlicher und regionaler Ebene. Diese können je nach Bundesland und Förderprogramm variieren. Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren und ggf. einen Antrag zu stellen, um von zusätzlichen finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Die Amortisationszeit einer Photovoltaik-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Anlage, den Installationskosten, der geografischen Lage, der Stromproduktion und dem Eigenverbrauch. In der Regel beträgt die Amortisationszeit etwa 8 bis 12 Jahre. Durch die steuerlichen Vorteile und mögliche Förderungen kann sich die Amortisationszeit jedoch verkürzen.

Ja, überschüssigen Strom, den Ihre Photovoltaik-Anlage produziert und den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie in der Regel ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Für die eingespeiste Energie erhalten Sie eine Einspeisevergütung, die von verschiedenen Faktoren wie der Größe Ihrer Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme abhängt. Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst, daher ist es wichtig, sich über die aktuellen Konditionen zu informieren.

Ja, es gibt auch steuerliche Vorteile für Batteriespeicher, die in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen verwendet werden. In einigen Fällen können Batteriespeicher von der Umsatzsteuer befreit sein oder unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit werden. Zudem können Batteriespeicher förderfähig sein und somit finanzielle Unterstützung von staatlicher oder regionaler Ebene erhalten.

Neben den umweltfreundlichen Vorteilen sind Photovoltaik-Anlagen auch wirtschaftlich vorteilhaft. Sie können Ihre Stromrechnung erheblich reduzieren und durch Programme wie Einspeisevergütungen können Sie sogar damit Geld verdienen, indem Sie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen.